Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kommt sehr häufig vor. Erkrankungen, die durch RSV ausgelöst werden, sind bei den meisten Menschen nichts weiter als harmlose Infekte der oberen Atemwege („Erkältung“), manchmal auch eine Bronchitis. Je jünger jedoch der Patient ist, umso schwerer kann die Erkrankung verlaufen. Insbesondere bei Frühgeborenen und Säuglingen mit bestimmten Vorerkrankungen kommt es immer wieder zu Verläufen, die stationär behandelt werden müssen, z.T. mit schwerer Atemnot und intensivmedizinischem Behandlungsbedarf. Nach Abheilen der akuten Erkrankung kann es zu einer monatelang anhaltenden Überempfindlichkeit der Bronchien kommen, so dass andere Erkältungsinfekte sehr viel häufiger als sonst zu einer Bronchitis führen.
Daher wird schon seit Jahren für folgende Patientengruppen eine Prophylaxe empfohlen:
- Frühgeborene, die vor Abschluss der 35. Schwangerschaftswoche geboren wurden
- Säuglinge mit chronischen Lungenerkrankungen (z.B. Bronchopulmonale Dysplasie)
- Säuglinge mit schweren Herzfehlern
- Säuglinge mit schweren Immundefekten
- Säuglinge mit Trisomie 21
Die Prophylaxe wird in Form von Injektionen eines Antikörperpräparates zu Beginn bzw. während der RSV-Saison (ca. Oktober bis März) durchgeführt. Wenn Ihr Kind zu einer dieser Gruppen gehört, melden Sie sich bitte bei uns. Die Prophylaxe kann in diesen Fällen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.
Weil jedoch die überwiegende Mehrzahl der RSV-bedingten Krankenhausbehandlungen Säuglinge betrifft, die nicht zu diesen Risikogruppen gehörten, empfiehlt seit dem Sommer 2024 die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Säuglinge die einmalige prophylaktische Injektion eines seit 2022 zugelassenen RSV-spezifischen Antikörperpräparates (Nirsevimab), das für die Dauer ca. eines halben Jahres den Organismus vor RSV-Infektionen schützt:
- Säuglinge mit den Geburtsmonaten April bis September sollen im September oder Oktober eine Injektion erhalten.
- Säuglinge mit den Geburtsmonaten Oktober bis März sollen eine Injektion möglichst rasch nach der Geburt erhalten.
Die Verträglichkeit der Injektion ist in aller Regel sehr gut. Ähnlich wie nach Impfungen kann es zu Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle kommen, auch Unruhe, Fieber oder Hautausschläge können vorübergehend auftreten. Allergische Reaktionen sind extrem selten.
Dieser STIKO-Empfehlung schließen wir uns an. Wir halten die Risiken von RSV-Erkrankungen für erheblich und die Verträglichkeit der prophylaktischen Behandlung für sehr gut.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, dieser Empfehlung zu folgen, werden wir Ihnen ein Privatrezept über Beyfortus® (Nirsevimab) ausstellen, mit dem Sie das Präparat in der Apotheke erhalten. Die Kosten dafür in Höhe von ca. 454 € sowie die Kosten für die Durchführung der Injektion einschließlich Beratung und kurzer Untersuchung in Höhe von ca. 40 € tragen Sie. Sie können die Kostennachweise mit der Bitte um Erstattung bei der Gesetzlichen oder der Privaten Krankenversicherung einreichen. Nach Einschätzung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (BVKJ) haben Sie gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Erstattung.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns, die Gesundheit Ihres Kindes gemeinsam mit Ihnen zu schützen.
Ihre Kinder- und Jugendärzte
der Gemeinschaftspraxis Oliver Petz, Veronika Franzke und Dr. Kathrin Ueing